🌐 ihre-vorsorge.de
Rente: Beiträge für Erziehung nicht an beide Eltern | Ihre Vorsorge
LSG-Urteil: Auch bei gleichzeitiger Elternzeit von Mutter und Vater kann nur ein Elternteil die Kindererziehungszeiten erhalten.
↗ https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/rente-beitraege-fuer-erziehung-nicht-an-beide-eltern