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Das ist neu ab November 2015 - Hertz 87.9
Neues Meldegesetz: Wer sich ummeldet braucht ab jetzt eine sogenannte Vermieterbescheinigung. Die muss vom Vermieter/der Vermieterin unterschreiben werden, das Formular muss innerhalb von zwei Wochen nach der Ummeldung vorgezeigt werden. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden. Beispiel: Man meldet sich einfach irgendwo in der Stadt an, um eine Parkplatzberechtigung zu erhalten. AuΓerdem dΓΌrfen die MeldeΓ€mter jetzt [β¦]
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