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Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung der Fake-App AN0M unzulässig

Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft die Auswertung doch-nicht-verschlüsselter Kommunikation nicht. Denn im Zweifel handelten die USA verfassungskonform.

https://www.heise.de/news/Verfassungsbeschwerde-gegen-Auswertung-der-Fake-App-AN0M-unzulaessig-10699563.html
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