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Aussagen über Ryanair: Gericht weist Fluggastportal in die Schranken
Bei längeren Flugverspätungen lassen sich Entschädigungen auch mithilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Betreiber müssen aber auf ihre Werbeaussagen achten.
↗ https://www.heise.de/news/Urteil-Fluggastportal-darf-Ryanair-nicht-schlechtreden-11105302.html