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Zu Schadenersatz verpflichtet: Teilerfolg für Hoteliers gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat geurteilt: Booking.com haftet prinzipiell für Schäden, die durch unzulässige Preisvorgaben entstanden sind. 1099 Kläger profitieren.
↗ https://www.heise.de/news/Streit-ueber-Bestpreis-Teilerfolg-fuer-ueber-tausend-Hoteliers-gegen-Booking-com-11120357.html