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ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung

Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note "ungenügend". Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.

https://www.heise.de/news/Gericht-ChatGPT-in-der-Schule-ist-auch-ohne-explizites-Verbot-eine-Taeuschung-11136541.html
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