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Staatstrojaner-Einsatz: BGH zieht rote Linie bei Messenger-Überwachung

Der BGH zieht eine klare rote Linie bei der Überwachung von Messengern per Quellen-TKÜ: Das Mitlesen alter Nachrichten ohne strenge Auflagen ist rechtswidrig.

https://www.heise.de/news/BGH-Beschluss-Polizei-darf-bei-Chat-Ueberwachung-nicht-in-Vergangenheit-schauen-11207763.html
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