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Abendgymnasium und Hannover
Aufgenommen werden Erwachsene, die im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, zumindest das 19. Lebensjahr vollendet haben, eine Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können sowie zum Besuch des Sekundarbereiches II berechtigt sind oder ihre Eignung in einem besonderen Aufnahmeverfahren nachweisen.
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