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Flucht und Asyl
Geflüchtete Menschen werden auf Grundlage des Asylrechts untergebracht. Asylsuchende Personen werden von den Landesaufnahmebehörden auf die niedersächsischen Kommunen verteilt. Wird eine geflüchtete Person der Landeshauptstadt Hannover zugeordnet, kommt diese mit der Zuweisung der Landesaufnahmebehörde zum Bereich Wohnen und Leben in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen in die Leinstraße 14 neben der Markthalle in der City. Hier erhält sie eine Zuweisung in eine konkrete Unterkunft der Landes
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