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Baurecht
Ab dem 01.01.2022 treten diverse Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft.Dazu gehört unter anderem gem. § 86 (8) NBauO, dass spätestens ab dem 01.01.2024 die elektronische Kommunikation verpflichtend anzuwenden ist.Die Region Hannover arbeitet daran, diese Vorgabe bis dahin umzusetzen und wird informieren, wenn dieses Ziel erreicht ist.
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