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Bundesnetzagentur: Preisminderung für schlechtes Internet kaum genutzt
Nutzer haben seit Dezember 2021 einen Anspruch auf geringere Zahlungen an ihren Internetanbieter, wenn die Bandbreite nicht gut genug ist.
↗ https://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-preisminderung-fuer-schlechtes-internet-kaum-genutzt-2312-180575.html