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GEMA: Rückabwicklung EBV
Im sog. Elektronischen Bestätigungsverfahren (EBV) wurde der GEMA mitgeteilt, ob und in welchem Umfang eine Beteiligung der Verlage bestätigt wird.
↗ https://www.gema.de/de/aktuelles/verlegerbeteiligung/rueckabwicklung