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Begleitung für suspendierte Schülerinnen und Schüler kommt
Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken, drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1000 Euro. Die verpflichtende Maßnahme solle ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.
↗ https://www.diepresse.com/20156578/begleitung-fuer-suspendierte-schuelerinnen-und-schueler-kommt