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Durst löschen ist keine Aufgabe der Feuerwehr
Beim Getränkeholen verletzter Feuerwehrmann gilt nicht als unfallversichert.
↗ https://www.diepresse.com/20777076/durst-loeschen-ist-keine-aufgabe-der-feuerwehrBeim Getränkeholen verletzter Feuerwehrmann gilt nicht als unfallversichert.
↗ https://www.diepresse.com/20777076/durst-loeschen-ist-keine-aufgabe-der-feuerwehr