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Debatte um Waffengesetz: Ein Amoklauf darf nicht Maß der Gesetzgebung sein
Gesetzesänderungen sollten nicht aus Emotionen heraus erfolgen. Den privaten Schusswaffenbesitz zu verbieten, ist unangebracht. Aus fachlicher Perspektive notwendig wären Verbesserungen bei Gutachten und beim Waffenerwerb
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