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Laut OGH dürfen Nachbarn gelegentlich auf dem Balkon rauchen
Der OGH bestätigt, dass gelegentlicher Zigarettenrauch keine wesentliche Beeinträchtigung darstellt und es keinen Anspruch auf feste Rauchruhezeiten gibt
↗ https://www.derstandard.at/story/3000000289371/laut-ogh-duerfen-nachbarn-gelegentlich-auf-dem-balkon-rauchen