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Beugestrafe gegen René Benko im U-Ausschuss war unzulässig

Nach dem Cofag-U-Ausschuss sollte René Benko eine Beugestrafe von 700 Euro zahlen, weil er Antworten zum Chalet N verweigert hatte. Der VwGH hat nun entschieden, dass eine Beugestrafe unzulässig ist

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