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Impressumspflicht für Websites
Dass in Presseerzeugnissen ein Impressum vorhanden sein muss, versteht sich von selbst. Doch wie sieht es auf Webseiten aus? In Publikationen wie Zeitungen und Zeitschriften ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Herkunftsangabe“, in der Autor(en), Verlag sowie der Herausgeber namentlich erwähnt werden müssen. Ebenso sollte ein Ansprechpartner mit Kontaktinformationen aufgeführt sein. Zu Beginn der Internetära war dies auf Websites nicht erforderli
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