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Bundesportal | Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Wirbeltieren zur Entnahme von Organen oder Geweben zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken beantragen
Wenn Sie Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz genannten Zwecken züchten oder halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99110073001000