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Bundesportal | Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen

Wenn Sie ein bestimmtes Kulturgut aus Ihrem Bestand regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine spezifische offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99077034001001
leistungsverzeichnis leistung 99077034001001 bundesportal genehmigung für regelmäßige vorübergehende ausfuhr kulturgut drittstaaten beantragen
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