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Bundesportal | Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen
Wenn Sie ein bestimmtes Kulturgut aus Ihrem Bestand regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine spezifische offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99077034001001