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Bundesportal | Genehmigung für die regelmäßige vorübergehende Ausfuhr von kirchlichem Kulturgut in Drittstaaten beantragen

Wenn Sie als Kirche oder Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99077034001002
leistungsverzeichnis leistung 99077034001002 bundesportal genehmigung für regelmäßige vorübergehende ausfuhr kirchlichem kulturgut drittstaaten beantragen
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