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Bundesportal | Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Wenn Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen und über eine der Meisterprüfung gleichwertige inländische Berufsqualifikation verfügen, müssen Sie sich zuvor in die Handwerksrolle eintragen lassen.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99058007060016