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Bundesportal | Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99010003001011