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Bundesportal | Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit
Sie haben als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart? Dann müssen Sie der Beschlusskammer 4 jährlich in einem Bericht nachweisen, dass Sie die dafür notwendigen Kriterien eingehalten haben.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99050156058000