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Bundesportal | In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen
Sie haben das Recht in einen Raumordnungsplan für das Bundesgebiet und die angrenzenden Bereiche der Nord- und Ostsee Einsicht zu nehmen.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99153008141000