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Bundesportal | Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99134035128001