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Bundesportal | Vorzeitige Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen
In Ausnahmefällen können bestimmte Leistungen vorzeitig erbracht werden, bevor alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die endgültige Entscheidung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Näheres erfahren Sie hier.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99107112080001