← findnix.eu
🌐 bund.de

Bundesportal | Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen und Facharbeiter oder Facharbeiterinnen mit qualifizierter Berufserfahrung

Wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert haben und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99058064001000
leistungsverzeichnis leistung 99058064001000 bundesportal ausübungsberechtigung für gesellen oder gesellinnen facharbeiter facharbeiterinnen qualifizierter berufserfahrung
Indexiert von findnix.eu · Eigene Seite einreichen