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Bundesportal | Erklärung zum Nichtgewerblichen Flugbetrieb mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder zum Spezialisierten Flugbetrieb (SPO) abgeben

Vor der Durchführung eines nichtgewerblichen Flugbetriebs mit technisch komplizierten Luftfahrzeugen (NCC) oder eines spezialisierten Flugbetriebs (SPO) sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt abzugeben.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99080135261000
leistungsverzeichnis leistung 99080135261000 bundesportal erklärung nichtgewerblichen flugbetrieb technisch komplizierten luftfahrzeugen (ncc) oder spezialisierten (spo) abgeben
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