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Bundesportal | Übernahme der Arznei- und Verbandmittelkosten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99111002147000