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Bundesportal | Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
Wenn Sie als Unternehmen Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie das dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und der Polizeibehörde (in der Regel dem Ordnungsamt) anzeigen.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99006049261000