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Bundesportal | Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor anzeigen

Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen Sicherungsmaßnahmen im Glücksspielsektor nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen.

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99089051169003
leistungsverzeichnis leistung 99089051169003 bundesportal beauftragung dritter internen sicherungsmaßnahmen glückspielsektor anzeigen
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