🌐 bund.de
Bundesportal | Beauftragung Dritter mit internen Sicherungsmaßnahmen im Glückspielsektor anzeigen
Wenn Sie die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen internen Sicherungsmaßnahmen im Glücksspielsektor nicht selbst durchführen möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Dritten übertragen. Dies müssen Sie der Behörde vorab anzeigen.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99089051169003