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Bundesportal | Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung für Geschädigte für Nichtschädigungsfolgen beantragen
Geschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 oder höher können für Nichtschädigungsfolgen Leistungen erhalten, wenn sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben oder diese auf Grund der Schädigungsfolgen nicht mehr unterhalten können.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99107117148001