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Bundesportal | Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung für Angehörige und Nahestehende von Geschädigten beantragen
Angehörige und Nahestehende von Geschädigten, die einen Grad der Schädigungsfolgen von 50 oder höher haben, sowie Hinterbliebene können Leistungen der Krankenbehandlung für Nichtschädigungsfolgen erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99107117148002