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Bundesportal | Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe
Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99001030126000