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Bundesportal | Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr von Kulturgut in einen Drittstaat beantragen
Wenn Sie Kulturgut weniger als 5 Jahre aus Deutschland in einen Drittstaat ausführen möchten, benötigen Sie eine Ausfuhrgenehmigung.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99077037001002