🌐 bund.de
Bundesportal | Vereidigung von Sachverständigen zur Erstattung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert
Wenn Sie als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern vereidigt werden möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Bestellungskörperschaft stellen. Näheres erfahren Sie hier.
↗ https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/en/leistung/99058013263000