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Gesetz nicht verfassungswidrig - Budapester Zeitung
Die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Verbreitung von Fake News in Corona-Zeiten sind nicht verfassungswidrig. Gleichwohl werden nur solche Falschmeldungen strafrechtlich verfolgt, wenn der Betreffende bereits bei Verbreitung Kenntnis über deren unwahren Inhalt hatte, stellte das Verfassungsgericht in seinem Beschluss vom Mittwoch fest. Das Strafgesetz war diesbezüglich am 31. März geändert worden. Demnach drohen für die […]
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