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Medienstiftung bleibt unbehelligt - Budapester Zeitung
Die mittels Regierungsverordnung vorgenommene Einstufung der Expansion der KESMA-Medienstiftung als „von nationaler Bedeutung“ verstößt nicht gegen das Grundgesetz, urteilte das Verfassungsgericht. Die von der Orbán-Regierung zur Stärkung der nationalen Gesinnung in der Medienlandschaft eingerichtete KESMA schluckte die Mediengesellschaften Echo TV, New Wave, Opus Presse und den Magyar Idők-Verlag, was ein Viertel der Parlamentsabgeordneten als Verstoß […]
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