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Ausgleich für unterschätzte Teuerung - Budapester Zeitung
Die Versorgungsleistungen für Rentner werden im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen Inflationsausgleichs zum 1. November um 1,2% angehoben – rückwirkend zum 1. Januar. Die Kompensation wird wirksam, weil die Regierung die Rentenbezüge zu Jahresbeginn nur um 2,8% anhob, während die mittlere Inflation im Zeitraum Januar-August (speziell für den Warenkorb der älteren Menschen kalkuliert) 4,0% erreichte. Bei […]
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