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Einschränkungen Aussensammelstelle - Bruno Röllin AG
Auf behördliche Anordnung muss der Besucherstrom an der Aussensammelstelle beschränkt werden. 50% der Parkplätze aufgehoben. Regeln: mindestens 2 Meter Abstand haltenmax. 5 Personen gleichzeitig
↗ https://roellin.ch/einschraenkungen-aussensammelstelle/